Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Entscheidend ist, wie stark das Treppenhaus genutzt wird: In einem Mehrfamilienhaus mit Durchgangsverkehr sieht man den Unterschied nach wenigen Tagen, in einem ruhigen Haus nach ein bis zwei Wochen.
Der Turnus wird zwischen Eigentümer beziehungsweise Verwaltung und Dienstleister vereinbart und sollte schriftlich festgehalten sein — im Betreuungsvertrag und, wenn die Mieter die Reinigung selbst übernehmen, in der Hausordnung.
Worauf es tatsächlich ankommt:
- Anzahl der Bewohner und wie viele Wege täglich durchs Haus führen
- Lage des Eingangs — geht die Tür direkt zur Straße, kommt mehr Schmutz herein
- Bodenbelag — glatte Fliesen zeigen jeden Schuhabdruck, strukturierter Belag verzeiht mehr
- Jahreszeit — Herbst und Winter verdoppeln den Aufwand praktisch
- Fahrräder, Kinderwagen, Haustiere im Haus
In der Praxis läuft es bei Mehrfamilienhäusern meist auf einen wöchentlichen Turnus hinaus, ergänzt um eine gründlichere Reinigung in größeren Abständen. Kleinere Objekte kommen mit längeren Abständen aus, brauchen im Winter aber trotzdem mehr.
Ein Punkt wird dabei oft unterschätzt: Beschwerden von Mietern kommen selten über die Technik und fast immer über die Gemeinschaftsflächen. Das Treppenhaus ist außerdem das Erste, was ein Interessent bei einer Besichtigung sieht — noch vor der Wohnung.
Ein Ansprechpartner für Ihr ganzes Objekt.
Feste Turnusse und eine Person, die das Objekt kennt – statt mehrerer Dienstleister, die sich nicht abstimmen.
