Alles, was regelmäßig anfällt, damit ein Objekt läuft: Kontrollgänge, saubere Gemeinschaftsflächen, Müllmanagement, Außenanlagen und kleine Reparaturen. Einen gesetzlich festgelegten Katalog gibt es nicht — was dazugehört, wird im Vertrag bestimmt.
Üblicherweise fällt der Umfang in vier Bereiche:
- Kontrolle — regelmäßige Gänge durch Haus, Keller und Außenbereich, Blick auf Beleuchtung, Türen und Gemeinschaftseinrichtungen
- Sauberkeit — Treppenhaus, Flure, Kellergänge, Aufzugskabine, Eingangsbereich
- Außen — Grünflächen, Hecken, Wege, Stellplätze, Laub
- Kleinreparaturen — klemmende Türen, defekte Leuchtmittel, lose Handläufe
Nicht dazu gehören Arbeiten, die in die Hand eines Fachbetriebs mit entsprechender Zulassung gehören — Eingriffe an Elektrik, Heizung oder Gasleitungen etwa. Ebenso wenig Sanierungen und die Verwaltung selbst, also Abrechnungen, Mietersprechstunden oder Wohnungsübergaben.
Diese Abgrenzung ist nicht nur eine Frage der Zuständigkeit. Sie entscheidet auch darüber, welcher Teil der Kosten am Ende umlagefähig ist.
Ein Leistungsverzeichnis mit klarem Turnus verhindert genau die Diskussionen, die sonst nach dem dritten Monat anfangen.
Ein Ansprechpartner für Ihr ganzes Objekt.
Feste Turnusse und eine Person, die das Objekt kennt – statt mehrerer Dienstleister, die sich nicht abstimmen.
